1614 Qualifizierung zur Kinder-Tagespflegeperson
Neuer Zertifikatslehrgang
Beginn |
Lehrgangsbeginn: Di., 30.01.2024, 19:30 Uhr Die Qualifizierung umfasst 160 Unterrichtstunden und findet zweimal wöchentlich am Dienstag- und Donnerstagabend (19:30 - 21:45 Uhr) und an acht Samstagen (9:00 - 14:00 Uhr) außerhalb der Schulferien statt. |
Kursgebühr | 79,00 € Eigenanteil bei Förderung. Ohne Förderung beträgt die Gebühr 790,00 €. |
Dauer | 43 Termine |
Kursleitung |
VHS Dozententeam
Katharina Steinberg Birgit Schrader Kathrin Walter Christel Köller Christin Hagedoorn Gitta Pünt Annelore Hesselink Kathrin Rieck Klaus Kamps Thomas Adriaans |
Downloads |
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Im Landkreis Grafschaft Bentheim besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten Kinder-Tagespflegepersonen.
Wenn Sie gern eine pädagogische Tätigkeit ausüben würden und mit Kindern arbeiten möchten, kann die Qualifizierung zur Kinder-Tagespflegeperson Ihnen neue berufliche Möglichkeiten eröffnen.
Eine Kinder-Tagespflegeperson betreut ein bis maximal fünf Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern. Im Verbund mit zwei oder mehreren Tagespflegepersonen ist es auch möglich, mehr als fünf Kinder zu betreuen.
Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal. Die Nähe der Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung. Hohe Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und Berufs.
Die Qualifizierung vermittelt pädagogische Kenntnisse und praktisches Handwerkszeug für den Betreuungsalltag. Sie basiert auf dem gemeinsamen Konzept des Bundesverbandes für Kindertagespflege e. V. und des Deutschen Jugendinstituts (DJI).
Inhalte:
- Aufgaben und Alltag von Kinder-Tagespflegepersonen
- Rechte und Pflichten
- Erziehung, Förderung und Betreuung der Kinder
- Kooperation und Kommunikation mit den Eltern
- Probleme in der Tagespflege und Hilfen für die Praxis
Es gelten folgende Regelungen zur Förderung:
1. Das Jugendamt übernimmt von der Gesamtsumme in Höhe von 790,- Euro einen Betrag von 711,- Euro, der Eigenanteil beträgt dann 79,- Euro.
2. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie sich frühzeitig vor der Anmeldung beim Jugendamt oder im Familienservicebüro Ihres Wohnortes vorstellen.
3. Vorzuweisen ist ein Abschluss, der mindestens einem Hauptschulabschluss entspricht, und die Bescheinigung des zuständigen Familienservicebüros/Familienzentrums.
Die Qualifizierung umfasst 160 Unterrichtstunden und findet zweimal wöchentlich am Dienstag- und Donnerstagabend (19:30 - 21:45 Uhr) und an acht Samstagen (9:00 - 14:00 Uhr) außerhalb der Schulferien statt.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat "Qualifizierte Tagespflegeperson" vom Bundesverband für Kindertagespflege, das Voraussetzung für die Vermittlung als Tagespflegeperson ist.
Förderung durch die Koordinierungsstelle möglich (siehe Menüpunkt "Informationen --> Fördermöglichkeiten")
Kursort
VHS 203 EDV, 2.OG
Bernhard-Niehues-Str. 4948529 Nordhorn
Kursort
VHS 204 EDV, 2.OG
Bernhard-Niehues-Str. 4948529 Nordhorn
Kursort
VHS 206, 2.OG
Bernhard-Niehues-Str. 4948529 Nordhorn
Kursort
VHS 217/218 Speiseraum/Küche
Bernhard-Niehues-Str. 4948529 Nordhorn
Kursort
VHS 216, 2.OG
Bernhard-Niehues-Str. 4948529 Nordhorn
Kursort
VHS 115 Vortragsr., 1.OG
Bernhard-Niehues-Str. 4948529 Nordhorn
Kursort
VHS 114 Vortragsr., 1.OG
Bernhard-Niehues-Str. 4948529 Nordhorn
Kursort
48529 Nordhorn
Kursort
Großtagespflegestelle Dat Spöllhüsken
Neuland 1449828 Neuenhaus-Lage