1614 Qualifizierung zur Kinder-Tagespflegeperson
Interessentenliste für einen neuen Lehrgang
Beginn | Ein neuer Lehrgang ist in Planung. Sie können sich unverbindlich auf der Interessentenliste eintragen lassen. |
Kursgebühr | 79,00 € Eigenanteil bei Förderung. Ohne Förderung beträgt die Gebühr 790,00 €. |
Dauer | 38 Termine |
Kursleitung |
Dozententeam
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Im Landkreis Grafschaft Bentheim besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten Kinder-Tagespflegepersonen.
Wenn Sie gern eine pädagogische Tätigkeit ausüben würden und mit Kindern arbeiten möchten, kann die Qualifizierung zur Kinder-Tagespflegeperson Ihnen neue berufliche Möglichkeiten eröffnen.
Eine Kinder-Tagespflegeperson betreut ein bis maximal fünf Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern. Im Verbund mit zwei oder mehreren Tagespflegepersonen ist es auch möglich, mehr als fünf Kinder zu betreuen.
Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal. Die Nähe der Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung. Hohe Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und Berufs.
Die Qualifizierung vermittelt pädagogische Kenntnisse und praktisches Handwerkszeug für den Betreuungsalltag. Sie basiert auf dem gemeinsamen Konzept des Bundesverbandes für Kindertagespflege e. V. und des Deutschen Jugendinstituts (DJI).
Inhalte:
- Aufgaben und Alltag von Kinder-Tagespflegepersonen
- Rechte und Pflichten
- Erziehung, Förderung und Betreuung der Kinder
- Kooperation und Kommunikation mit den Eltern
- Probleme in der Tagespflege und Hilfen für die Praxis
Es gelten folgende Zuschussregelungen:
1. Das Jugendamt übernimmt von der Gesamtsumme in Höhe von 790,- Euro einen Betrag von 711,- Euro, somit beträgt der Eigenanteil 79,- Euro.
2. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie sich rechtzeitig vor der Anmeldung beim Jugendamt oder im Familienservicebüro Ihres Wohnortes vorstellen.
3. Vorzuweisen ist ein Abschluss, der mindestens einem Hauptschulabschluss entspricht, und die Bescheinigung des zuständigen Familienservicebüros/Familienzentrums.
Die Qualifizierung umfasst 160 Unterrichtstunden und soll voraussichtlich an zwei Abendterminen pro Woche und an sechs Samstagen stattfinden.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat "Qualifizierte Tagespflegeperson" vom Bundesverband für Kindertagespflege, das Voraussetzung für die Vermittlung als Tagespflegeperson ist.
Förderung durch die Koordinierungsstelle möglich (siehe Menüpunkt "Informationen --> Fördermöglichkeiten")
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