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1618 Hygienepraxis in der Kindertagespflege
Modul 2 Fortbildung für Kindertagespflegepersonen  

Beginn Mo., 27.05.2024, 19:00 - 21:15 Uhr
Kursgebühr 32,00 €
Dauer 1 Termin
Kursleitung Roswitha Blömers

Grundsätzlich gelten Personen, die im Rahmen der Tagespflege Kinder entweder in der eigenen, privat genutzten Wohnung oder anderen Räumen betreuen und verköstigen, als "Lebensmittelunternehmen" im Sinne des europäischen Lebensmittelrechts. Sie unterliegen damit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und sind für die Lebensmittelsicherheit und die Lebensmittelhygiene in vollem Umfang verantwortlich.
Der Bundesverband für Kindertagespflege e. V empfiehlt allen Kinder-Tagespflegepersonen in seiner Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis eine regelmäßige Fortbildung im Bereich der Lebensmittelhygiene.
Inhalte der Fortbildung Modul 2:
- Leitlinie für die Kindertagespflege
- Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- Richtig kühlen
- Mikroorganismen und ihre Wirkung
- Gut und sicher Einkaufen
In dieser Fortbildung vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln und tauschen sich zu Praxisthemen aus. Über die Teilnahme erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Arbeiten Sie als Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle bieten wir am Ende der Veranstaltung die Möglichkeit der Folgebelehrung nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz an.

Förderung durch die Koordinierungsstelle möglich (siehe Menüpunkt "Informationen --> Fördermöglichkeiten")




Kursort

VHS 216, 2.OG

Bernhard-Niehues-Str. 49
48529 Nordhorn

Termine

Datum
27.05.2024
Uhrzeit
19:00 - 21:15 Uhr
Ort
Bernhard-Niehues-Str. 49, 48529 Nordhorn - VHS 216, 2.OG



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