Lernförderung

Was ist Lernförderung?

Die Lernförderung wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes durchgeführt und funktioniert wie eine Art Nachhilfe. Sie hat das Ziel, schulische Probleme von Kindern und Jugendlichen abzubauen, damit die wesentlichen Lernziele erreicht werden und Versetzungen und Schulabschlüsse nicht länger gefährdet sind.

Die Koordination und Durchführung der Lernförderung in der Grafschaft Bentheim übernimmt die Volkshochschule Grafschaft Bentheim bzw. das Mehrgenerationenhaus für die Samtgemeinde Emlichheim. 

 

Wann und in welcher Form findet die Lernförderung statt?

Die Lernförderung findet nach dem regulären Unterricht statt und kann in allen Fächern erteilt werden. Es ist sowohl Einzelförderung als auch Förderung in Kleingruppen möglich. Eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften sichert die erfolgsorientierte Förderung. Die Lernförderung findet in den Räumen der Schule statt, im Einzelfall auch zu Hause oder in der VHS.

 

Wer kann mitmachen?

Anspruch auf Übernahme der Kosten der Lernförderung haben Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und aus Familien kommen, die Leistungen nach

  • SGB II (Bürgergeld)
  • SGB XII (Sozialhilfe)
  • BKGG (Kinderzuschlag)
  • WoGG (Wohngeld) oder
  • AsylbLG (Asylbewerberleistungen)

erhalten.

 

Wie wird die Lernförderung beantragt?

Antragsformulare gibt es in den Schulen, beim Jobcenter und bei der VHS.
Der Antrag ist von den Eltern, der Schule und der zuständigen Lehrkraft auszufüllen. Die Lehrkraft  bestätigt, wie viel zusätzliche Förderung benötigt wird. Der Antrag wird dann beim Jobcenter oder dem Sozialamt der Gemeinde eingereicht.

Weitere Informationen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf der Website des
Jobcenters Grafschaft Bentheim.

 

Deutsch intensiv

Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die noch nicht länger als 12 Monate in der Grafschaft wohnen, können aus den freiwilligen kommunalen Mitteln des Landkreises Grafschaft Bentheim eine Deutschförderung „Deutsch intensiv“ im Umfang von 40 Stunden erhalten.
Der Antrag auf einen „Deutschkurs intensiv“ wird von den Schulen direkt bei der Volkshochschule Grafschaft Bentheim gestellt. Vorrangig ist aber immer zu prüfen, ob eine Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgen kann.

 

Hier kommen Sie zu den Formularen:

Antrag „Außerschulische Lernförderung“

Antrag „Deutsch intensiv“

 

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Walburga Berling
Koordinatorin
Tel. 05921/8365-42
berling@vhs-nordhorn.de

Fenna Grönniger
Verwaltung
Tel. 05921/8365-21
groenniger@vhs-nordhorn.de

Karola Langenhoff
Fachbereichsleiterin
Tel. 05921/8365-17
langenhoff@vhs-nordhorn.de

 

Werden Sie Lernförderer/-in!

Die VHS ist die „Koordinierungsstelle Lernförderung“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) und für die „Deutschkurse intensiv“ für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Wir suchen laufend engagierte Nachhilfekräfte auf Honorarbasis:                               

  • Lehrkräfte
  • Erzieher*innen
  • Sozialpädagog*innen
  • Studierende

für alle Schulformen und Unterrichtsfächer im gesamten Landkreis Grafschaft Bentheim.

 

Bei Interesse melden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail bei der

VHS Grafschaft Bentheim
Walburga Berling, Tel. 05921/8365-42
Karola Langenhoff, Tel. 05921/8365-0
E-Mail: info@vhs-nordhorn.de