Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kursanmeldung

Die Kursanmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr. Es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Gehen Sie ohne weitere Aufforderung zum ersten Kurstermin. Sie werden nur dann von der VHS benachrichtigt, wenn der Kurs ausfallen sollte, überbelegt ist oder Terminveränderungen notwendig sind.


Abmeldungen

Abmeldungen müssen bis 10 Tage vor Kursbeginn bei der Geschäftsstelle der VHS erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich in der Geschäftsstelle erfolgen. Abmeldungen bei der Kursleitung sind unwirksam. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Bei Studienreisen und langfristigen Kursen gelten besondere Bestimmungen. 


Gebührenermäßigung und Gebührenerstattung

Gebührenermäßigung kann bei der Geschäftsstelle der VHS vor Kursbeginn beantragt werden.
Eine nachträgliche Ermäßigung kann nicht gewährt werden.
Gebührenermäßigung erhalten auf Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise:
- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II 30%, gilt auch für die Ehegatten und Kinder dieser Gruppen, soweit sie keine eigenen Einkünfte haben
- Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Praktikant/innen 20%
In Härtefällen kann auch anderen Personen auf Antrag Ermäßigung gewährt werden.
Von einer Ermäßigung sind Material- und Verpflegungskoste sowie EDV-Nutzungspauschalen ausgenommen sowie
Sport- und Gymnastikkurse, Lehrgänge, Studienreisen/-fahrten und in Ausnahmefällen auch andere Veranstaltungen.
Der Nachweis zur Anerkennung der Ermäßigung ist der Geschäftsstelle der VHS mit der Anmeldung vor Kursbeginn vorzulegen.


Gebührenerstattung: Teilnehmer:innen erhalten auf schriftlichen Antrag die Veranstaltungsgebühr anteilig erstattet, wenn sich ergibt, dass Teilnehmende aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit) nicht in der Lage sind, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Erstattung erfolgt ab Benachrichtigung der VHS, wenn die Gründe in der Regel spätestens eine Woche nach Benachrichtigung schriftlich nachgewiesen wurden (z. B. durch Attest eines Arztes / einer Ärztin). Der Erstattungsbetrag vermindert sich um 10 v. H. für Verwaltungskosten, mindestens jedoch um 7,- €.


Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen: Wir stellen Ihnen gerne nach einem regelmäßigen Kursbesuch auf besonderen Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus. Zusätzliche Kosten: 5,00 € pro Bescheinigung und Nachweis - für Selbstabholer 3,00 € -, soweit sie zusätzlich verlangt und nicht von der VHS ohnehin erstellt werden. Bescheinigungen sind nur in der VHS-Geschäftsstelle erhältlich und können nur innerhalb eines Jahres nach Semester-Ende beantragt werden.  
Die ausführliche Geschäftsordnung kann in der Geschäftsstelle der VHS eingesehen werden.