Freiwilligen-Agentur Grafschaft Bentheim e. V. – Förderung für Freiwillige

Für Freiwillige aus der Grafschaft Bentheim, die nachweislich ehrenamtlich tätig sind, übernimmt die Freiwilligen-Agentur die Teilnahmegebühr für ein Seminar aus dem aktuellen Qualifizierungsprogramm. Das Programm und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Freiwilligen-Agentur Grafschaft Bentheim e. V. unter https://www.fa-grafschaft.de/


Bildungsgutschein

Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters können Arbeitsuchende an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Der Bildungsgutschein sichert die volle Übernahme der Lehrgangskosten und kann vom Bildungsinteressierten innerhalb seiner Gültigkeit bei einem Bildungsträger seiner Wahl eingelöst werden, sofern die Bildungsmaßnahme nach AZAV anerkannt ist.


Aufstiegs-BAföG

Beim BAföG für Aufstiegsfortbildungen mit anerkannten öffentlich-rechtlichen Prüfungen besteht die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aus einem Zuschuss von 50 % sowie einem günstigen Darlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung wird ein Teilerlass des Darlehens in Höhe von 50 % gewährt.
Besondere Zuschüsse gibt es für Fortbildungswillige mit Kindern (235,- € pro Monat) und Alleinerziehende für Kinderbetreuungskosten (150,- € pro Monat).
Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de.


WiN (Weiterbildung in Niedersachsen)

Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Weitere Informationen unter www.Nbank.de.


Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft - Förderung für Frauen und Elternzeitnehmende

Frauen in der Familienphase sowie elternzeitnehmende, beschäftigte Frauen und Männer und die Mitarbeiter/innen des Überbetrieblichen Verbundes Grafschaft Bentheim e.V. können eine Förderung bei der Koordinierungsstelle beantragen. Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle.


Ermäßigung der Kursgebühr

30% Ermäßigung auf unsere Kursgebühren erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld II und 20% Ermäßigung Schüler/innen, Auszubildende und Studierende. Bestimmte Kursangebote sowie Materialkosten sind von Ermäßigungen allerdings ausgenommen. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen aus dem Programmheft.


Steuerliche Vorteile

Privatpersonen können berufliche Fortbildungskosten als Werbungskosten bzw. Sonderaufwendungen absetzen.